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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Beim Makleralleinauftrag beauftragen Sie exklusiv einen Immobilienmakler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie.
Dies bedeutet, dass nur ein Makler für die gesamte Verkaufsabwicklung verantwortlich ist - von der professionellen Präsentation über die Interessentenbetreuung bis hin zur Verhandlungsführung.
Ihr Vorteil:
Durch den Alleinauftrag erhält der Makler die notwendige Planungssicherheit, um mit maximalem Einsatz und einem individuell auf Ihre Immobilie abgestimmten Marketingkonzept zu arbeiten. Im Vergleich zu einer offenen Beauftragung (Allgemeinauftrag) steigt damit nicht nur die Qualität der Vermarktung, sondern in der Regel auch die Erfolgschance auf einen zügigen und marktgerechten Verkauf.
Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner, der Ihre Immobilie und Ihre Erwartungen genau kennt und Sie transparent über alle Aktivitäten informiert.
Dies bedeutet, dass nur ein Makler für die gesamte Verkaufsabwicklung verantwortlich ist - von der professionellen Präsentation über die Interessentenbetreuung bis hin zur Verhandlungsführung.
Ihr Vorteil:
Durch den Alleinauftrag erhält der Makler die notwendige Planungssicherheit, um mit maximalem Einsatz und einem individuell auf Ihre Immobilie abgestimmten Marketingkonzept zu arbeiten. Im Vergleich zu einer offenen Beauftragung (Allgemeinauftrag) steigt damit nicht nur die Qualität der Vermarktung, sondern in der Regel auch die Erfolgschance auf einen zügigen und marktgerechten Verkauf.
Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner, der Ihre Immobilie und Ihre Erwartungen genau kennt und Sie transparent über alle Aktivitäten informiert.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird.
Ein falscher Preis - egal ob "Mondpreis" oder "Schnäppchen" - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.
Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt Sold Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch erstellt Sold Immobilien einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Was ist die Interessentenkartei?
Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.
